CSR Projekt – Für die Umwelt, für die Bienen und fürs Image
Seit 2017 schreibt die EU mittelständischen und großen Unternehmen vor, jährlich ihre Aktivitäten im Bereich CSR (Corporate Social Responsibility) nachzuweisen.
Mit dem Mieten eines oder mehrerer Happy Bienen® Völker tragen Sie aktiv zur Förderung Ihrer unmittelbare Umgebung und des gesamte Ökosystems bei. Sie helfen den Bienen und arbeiten aktiv am Natur- und Umweltschutz mit.
Darüber hinaus erfüllen Sie mit unserem nachhaltigen Konzept Happy Bienen® mieten die Auflage der EU für (Richtlinie 2014/95/EU), jährlich Ihre Bereich CSR zu belegen.
Und wer Gutes aus Überzeugung tut, kann auch ruhig darüber berichten.
Ihre Vorteile
- Nachweis Ihrer nachhaltigen, ökologischen Maßnahme.
- Eigener Unternehmens-Honig für Mitarbeiter, Partner und Kunden.
- Keinen Aufwand bei der Umsetzung, da wir alles übernehmen– von der Pflege bis zur Honigernte.
- Falls Sie keinen Bienenstock bei sich aufstellen können, stellen wir Ihnen gerne einen passenden Platz für Ihre Bienen an unseren Standorten zur Verfügung.
Was kostet die Miete eines HAPPY BIENEN® Volkes?
Die Mindestmietdauer für ein Bienenvolk beträgt 12 Monate. Um die Völker dauerhaft und gesund und stark zu halten, empfehlen wir mindestens 2 Völker an einem Standort aufzustellen. So kann auf die unterschiedliche Entwicklung der Völker und Volksstärke besser reagiert werden.
Laufzeit 12 Monate
monatlich pro Volk
- Mindestlaufzeit 12 Monate
Laufzeit 24 Monate
monatlich pro Volk
- Mindestlaufzeit 12 Monate
Laufzeit 36 Monate
monatlich pro Volk
- Mindestlaufzeit 12 Monate
CSR-Berichtspflicht für Unternehmen
Seit April 2017 ist das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) in Deutschland in Kraft. Es soll die 2014 von der Europäischen Kommission verabschiedete Richtlinie 2014/95/EU, genannt „CSR-Richtlinie“, in nationales Recht umsetzen. Ziel der EU-Richtlinie ist es, europaweit einheitliche Standards der Berichterstattung über Aktivitäten der Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit zu schaffen. Dies dient der Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsbemühungen der Unternehmen und soll unter anderem das Vertrauen der Kunden und Anleger steigern. Die Nichterfüllung der Berichtspflicht wird mit Strafzahlungen bis zu zehn Millionen Euro sanktioniert. Mit leichter Verspätung wurde das Umsetzungsgesetz im März vom Bundestag verabschiedet und gilt nun rückwirkend ab 1.1.2017, sodass bereits das Geschäftsjahr 2017 von den Auflagen betroffen ist.